Von den Langholz-Drehschemelwagen beschaffte die RhB von 1896 bis 1906 in fünf Baulosen insgesamt 20 Exemplare. Sie waren für den Betrieb auf dem Stammnetz, der Chur-Arosa - Linie und der Bernina vorgesehen. 1907 bis 1913 wurden sechs weitere Fahrzeuge auf der Linie Bellinzona - Mesocco in Dienst gestellt. Letztere rüstete man aber statt mit Vakuum- mit Druckluftbremsen aus, wie dies bei der RhB-Linie im Tessin üblich ist.

Beim Befördern "überlanger" Ladungen werden die Langholzwagen nicht über die normale Zug- und Stossvorrichtung miteinander gekuppelt, da sich der Abstand zwischen beiden Drehschemeln in Abhängigkeit der Ladungslänge variabel gestaltet: Dies hat zur Folge, dass Zug- und Bremskräfte durch das Ladegut aufgenommen werden müssen.
Die Bremsleitung wurde jeweils mit Hilfe von einem an der Ladung aufgehängten Rohr verlängert. Da das Wagenpaar in der verlängerten Konstelation von Anfang an nur als Schlussläufer verkehren durfte, wurde auf die doppelte Führung der verlängerten Vakuumbremsleitung verzichtet. (Mehr zu diesem Thema siehe unter RhB Betriebsvorschrift vom 1. Juni 1944, §4.)

Es konnte bis heute noch nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt werden, ob alle Drehschemelwagen bereits ab Werk mit einer Lastumschaltung ausgerüstet waren, um den Bremsdruck der Bremssohlen an den Radbandagen in Abhängigkeit des Ladegewichtes anzupassen. Einerseits existieren keine älteren Photos, auf denen die mechanischen Einrichtungen einer Lastumschaltung erkennbar wären. Andererseits stammen die restlichen vorhandenen technischen Zeichnungen nicht aus der Bauzeit und umfassen somit alle Änderungen, welche in den vergangenen Betriebsjahren an den Wagen vorgenommen wurden.
Tatsächlich konnte aber mit der Neuberechnung der Bremseigenschaften den Wagen auch mit der Lastumschaltmechanik ein starkes Überbremsen in unbeladenem Zustand nachgewiesen werden. D.h. der Bremssohlendruck konnte bei einer geringen Achslast von nur 1.7 t nicht genug reduziert werden, um ein Blockieren der Räder bei stärkerem Einbremsen des Zuges zu verhindern.

Als diese Fahrzeuge in den Sechzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen in ihrem angestammten Eisatzbereich durch Rungenwagen ersetzt wurden, kamen sie - künstlich beschwert mit grossen Betonplatten - lediglich noch als Schutzwagen oder beim Bahndienst zum Einsatz. Die damals bei allen Wagen vorhandene Lastumschaltung blieb fortan unbenutzt.

Abgesehen vom historischen Wagenpaar WN 9851 (N 8013 und N 8020) sind auf dem Stammnetz der Rhätischen Bahn noch zwei weitere Langholzwagen im Einsatz - wenn auch in abgeänderter, zweckentfremdeter Form.

Für Gleisinstantstellungsarbeiten transportiert der Bahndienst auf Flachwagen neue Schienenprofile an den Bestimmungsort, wo sie über die Front der Fahrzeuge in das Gleisbett abgeladen werden. Um das Abladen zu erleichtern und um die Transportwagen beim Herunterziehen der Stahlelemente nicht zu beschädigen, wird die Ladung über eine auf einem ehemaligen Langholzwagen fest montierten Rutsche geleitet.
Seit 1976 erfüllt der erste je für die Rhätische Bahn gebaute Langholzwagen, der N 8001 als X 9088 diese Aufgabe. Zwischen seinen doch recht seltenen Einsätzen ist er im Bahnhof von Bever stationiert.

Im Bahnhof Untervaz werden auf Dreischienengeleisen oft normalspurige Fahrzeuge mit den Schmalspurrangierloks der RhB verschoben. Um die Fahrzeuge mit den unterschiedlichen Kupplungsvorrichtungen verbinden zu können, bedarf es einem "Adapter", welcher über beide Einrichtungen verfügt. Diese Funktion übernimmt seit 1996 ein umgebauter Langholzwagen mit der Betriebsnummer X 9397 (ex. N 8019).

Die Rungen wurden durch einen Stahlrahmen mit zwei Normalspurbufferbohlen ersetzt. Der zwischen den Stahlelementen entstandene Hohlraum wurde zur Beschwerung des Fahrzeuges mit Beton gefüllt. Dank dieser Massnahme stieg das Fahrzeuggewicht von 3.74 t auf 9 t an, was der Entgleisungssicherheit und dem Ansprechverhalten auf den elektrotechnischen Gleisbesetztmeldeanlagen zugute kommt.
Der X 9397 ist der einzige ehemalige Langholzwagen der RhB, welcher - wenn auch ausschliesslich im Rangierdienst - heute noch in regelmässigem, täglichen Einsatz steht.

Bis vor Kurzem zählten einige Langholzwagen noch zum Fahrzeugbestand der Linie Bellinzona-Mesocco. Diese druckluftgebremsten Fahrzeuge wurden aber bis im Jahre 2002 ausnahmslos ausrangiert, weshalb an dieser Stelle nicht mehr auf sie eingegangen wird. Ob und wie lange sich die kleinen Wägelchen im Tessin noch den Photographen stellen und zu welchem Zeitpunkt sie abgebrochen werden, ist dem Autor nicht bekannt.


Rhätische Bahn

Vorschriften über die Bedienung der durchgehenden Luftsaugbremse der Schemelwagen (N).

§1.

Zu je zwei Schemelwagen gehören fünf Bremsleitungsrohre von 2, 3, 4, 5 und 6 m Länge mit je zwei daran befestigten Vakuumschlauchkupplungen und zwei Aufhängeschlaufen mit Ringen, ferner zwei Klammern mit Kette und Haken.

§2.

Die fünf Bremsleitungsrohre liegen in acht Trägern (vier an jedem Wagen) verteilt und müssen mit der an jedem Träger befestigten Kette unter sich und mit dem Träger verbunden werden, um ein Herausgleiten der Rohre während der Fahrt zu verhindern. Ferner müssen die Ketten nach jedem Öffnen sofort wieder straff angezogen werden, um zu verhindern, dass sie irgendwo hängen bleiben und abreissen.

§3.

Die beiden Klammern befinden sic auf gleicher Seite unter der Plattform am Längsbalken in geeigneten Haltern (je eine an einem Wagen) und müssen bei Nichtgebrauch immer dort untergebracht sein.

§4.

Wenn wegen der Länge der zu verladenden Güter die Schraubenkupplung nicht eingehängt werden kann, so dass die Ladung die Kupplung der Wagen herstellt, ist zur Verbindung der Bremsleitung ein Bremsleitungsrohr zu verwenden. Die beiden anderen Vakuumschläuche werden auf ihre Blindmuffen gesteckt.

§5.

Das Anbringen eines passenden Bremsleitungsrohres geschieht folgendermassen: Der Abstand der Schemelwagen unter sich wird durch die Länge der zu verladenden Güter bestimmt. Ist der Abstand festgestellt, so wird ein passendes Bremsleitungsrohr in die Vakuumschlauchkupplungen der Wagen eingehängt. Die Vakuumschläuche mit dem daran hängenden Rohr müssen dabei ihre normale Lage annehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die Schemelwagen so zu verschieben, bis die Vakuumschlauchkupplungen eine ungezwungene Lage erhalten. Hierauf kann das Verladen der Wagen vorgenommen werden. Das längste, 6 m lange Bremsleitungsrohr gestattet eine Entfernung zwischen den beiden inneren Puffern von 6 m, und demnach eine solche von 13.4 m über die äusseren Puffer.

§6.

Es darf das Bremsleitungsrohr nicht übers Kreuz gekuppelt werden. Beim Befestigen der Bremsleitungsrohre ist folgendes zu beachten:
1. Kupplung der Wagen mit Bremsleitungsrohr von 2 m Länge. Rohre von 3 und 4 m Länge auf die Träger eines Wagens legen und an beiden Enden mit den vorhandenen Ketten an den Ringen solid befestigen.
Rohre von 5 und 6 m Länge auf die Träger beider Wagen so auflegen, dass diese von möglichst vielen Trägern getragen werden. Dabei sollen die Rohre bei einem Wagen mindestens 50 cm über den ersten Träger hinausragen. Kupplungsmuffe und Rohrschelle müssen 30 cm von einem Träger entfernt sein. Während bei diesem Wagen die Ketten für das Gleiten der Rohre auf den Trägern lose angezogen werden sind beim anderen Wagen die Rohre mittelst vorhandenen Ketten solid zu befestigen.
2. Kupplung der Wagen mit Bremsleitungsrohr von 3 m Länge. Rohre von 2 und 4 m Länge auf die Träger eines Wagens mit vorhandenen Ketten und Ringen solid befestigen.
Bezüglich der Rohre von 5 und 6 m Länge siehe unter Abs. 1.
3. Kupplung der Wagen mit Bremsleitungsrohr von 4 m Länge. Rohre von 2 und 3 m Länge auf die Träger eines Wagens mit vorhandenen Ketten und Ringen solid befestigen. Das 5 m lange Rohr muss auf die Ladung gelegt und gesichert werden.
Rohr von 6 m Länge kann ebenfalls auf die Ladung gelegt oder wie unter Abs. 1 angegeben auf den Trägern befestigt werden.
4. Kupplung der Wagen mit Bremsleitungsrohr von 5 m Länge. Hierbei sind die Rohre von 2, 3 und 4 m Länge auf den Trägern eines Wagens gut zu befestigen. Das 6 m Lange Rohr muss auf der Ladung gut gesichert werden.
5. Kupplung der Wagen mit Bremsleitungsrohr von 6 m Länge. Rohre von 2, 3 und 4 m Länge werden auf den Trägern eines Wagens mit vorhandenen Ketten und Ringen befestigt.
Das 5 m lange Rohr muss auf die Ladung gelegt und gesichert werden.

Besonders darauf zu achten ist, dass jedes auf den Trägern beider Wagen aufliegende Rohr nur an einem Wagen befestigt ist; auf dem anderen Wagen müssen die Rohre gleiten können, ohne dass ein Bestandteil des Rohres an einem Träger ansteht.
An dem Wagen wo die Rohre befestigt werden, darf kein Rohr mehr als 1 m über den äusseren, dem anderen Wagen zugekehrten Träger und nicht mehr als 50 cm über die äusseren Stirnbalken der beiden Wagen hinausragen.

Es ist untersagt:
2 Rohre zusammenzukuppeln, ein weit über einen Träger vorstehendes Rohr mit Schnur oder Draht an die Ladung aufzuhängen.
Die Ladung soll mindesten 30 cm von der aufgesteckten Schluss oder Signallaterne abstehen. Ist die Distanz kleiner, so muss die Laterne so tief gehängt werden, dass in Kurven die Ladung darüber hinweg gehen kann.

§7.

Ist der Wagen fertig verladen, so werden bei Holzladungen die beiden Klammern direkt über den Schlaufen am Bremsleitungsrohr fest ins Holz geschlagen, de dazugehörende Kette durch den Ring an der Schlaufe gezogen und eingehängt und zwar so, dass die Kette schwach angezogen ist. Bei Sendungen von Schienen, Langeisen und ähnlichen Gegenständen ist das Bremsleitungsrohr sinngemäss in geeigneter Weise zu befestigen. Dadurch wird verhindert, dass die Bremskupplungen sich während der Fahrt lösen kann und die langen Bremsleitungsrohre sich zu tief einsenken.

§8.

Schemelwagen, die nicht durch die Schraubenkupplung miteinender verbunden sind, dürfen nur am Schlusse des Zuges angehängt werden.

§9.

Schienen, Eisenbalken und ähnliche Gegenstände dürfen mit Schemelwagen nur transportiert werden, wenn die Ladung gegen Rutschen genügend gesichert ist.

§10.

Das Stationspersonal ist für richtige Einhaltung obiger Vorschriften sowie für das Vorhandensein der genannten Ausrüstungsgegenstände verantwortlich.
Die Vorschriften zur Bedienung der durchgehenden Luftsaugbremsen der Langholzwagen vom 11. Dezember 1897 (Neudruck vom Mai 1913) samt Nachtrag I werden aufgehoben.

Chur, 1. Juni 1944

Der Direktor der Rhätischen Bahn
Dr. Branger


Die Langholzwagen der RhB wurden während Ihrer Einsatzdauer mehrere Male umnumeriert. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Inbetriebsetzungen und die Betriebsnummern in Abhängigkeit der entsprechenden Epochen:

Gemeinsame technische Daten aller Langholzwagen der RhB:

Länge über Puffer:
Achsstand:

3700 mm
1500 mm

Hersteller

Betr.-Nr.
ab 1896

Betr.-Nr.
ab 1899

Betr.-Nr.
ab 1911

UIC-Bez.
ab 1969

Gewicht

Lade-
gewicht

Bremse

vmax.

SIG
1896

N 401 -
N 402

N 1501 -
N 1502

N 8001 -
N 8002

LcK 7801 -
LcK 7802

3.4 t

10 t

autom. Vakuum- bremse, Handhebel- bremse

55 km/h

La Louvière
1897

N 403 -
N 404

N 1503 -
N 1504

N 8003 -
N 8004

3.4 t

VSB
1900

N 1505 -
N 1508

N 8005 -
N 8008

LcK 7805 -
LcK 7808

3.6 t

MAN
1903

N 1509 -
N 1512

N 8009 -
N 8012

3.65 t

Staudinger
1906

N 1513 -
N 1520

N 8013 -
N 8020

LcK 7813 -
LcK 7820

3.74 t,
ab 1966
5.2 t
(Ballast)

10 t
bei ChA 8.0 t,
ab 1966 6.0 t

55 km/h,
ab 1987
60 km/h

Hersteller

Betr.-Nr. BM
ab 1907

Betr.-Nr. RhB
ab 1942

UIC-Bez.
ab 1969

Gewicht

Lade-
gewicht

Bremse

vmax.

Ringhoffer
1907

N 1201 -
N 1202

N 8021 -
N 8022

LcK 7821 -
LcK 7822

3.6 t

10 t

autom. Druckluftbremse,
Handhebelbremse

55 km/h,
heute
60 km/h

Ringhoffer
1908

N 1203 -
N 1204

N 8023 -
N 8024

LcK 7823 -
LcK 7824

Ringhoffer
1917

N 1205 -
N 1206

N 8025 -
N 8026

LcK 7825 -
LcK 7826

Maximalgeschwindigkeit:
Geschwindigkeitsreihe:
Totale Länge:
Bruttogewicht:
Bremsgewicht:
Nennbremsverhältnis:
Feststellbremse:
Einsetzbar auf folgenden Linien:


Bedienung:

Besonderes:

60 km/h
A
7.4 m
15 t
12 t
80 %
H 2 x 5 t
- Stammnetz
- Bernina (max. 20 km/h bei Talfahrt)
- Chur-Arosa (max. 20 km/h bei Talfahrt)
- Bei Ausserbetriebnahme der Vakuumbremse die Oberkammern beider Wagen belüften
- Beim Fahren Feststellbremsen beider Wagen lösen (Oberste Rastrierung)
- Beide Langholzwagen und Ladung gelten als ein Wagen: Wagen-Nr. WN9851
- Der Einsatz der Langholzwagen als unbeladene Einzelfahrzeuge ist verboten
- Max. Pufferdruck (im Manöver): 50 kN
- Max. Zugkraft am Haken (im Manöver): 50 kN
- Verkehrt stets am Zugschluss
- Darf nicht abgestossen werden
- Darf nicht als Bremswagen eingesetzt werden

Maximalgeschwindigkeit:
Geschwindigkeitsreihe:
Totale Länge:
Bruttogewicht:
Bremsgewicht:
Nennbremsverhältnis:
Feststellbremse:
Einsetzbar auf folgenden Linien:
Bedienung:

Besonderes:

60 km/h
A
2 x 3.7 m
2 x 4.2 t
2 x 3.4 t
81 %
H 2 x 3 t
- RhB Stammnetz, Bernina, Chur-Arosa
- Bei Ausserbetriebnahme der Vakuumbremse die Oberkammern beider Wagen belüften
- Beim Fahren Feststellbremsen beider Wagen lösen (Oberste Rastrierung)
- Beide Langholzwagen und Ladung gelten als ein Wagen: Wagen-Nr. WN 9851
- Verkehrt stets am Zugschluss
- Darf nicht abgestossen werden

Technische Zeichnungen sind von den Langholzwagen nur noch wenige vorhanden. Leider handelt es sich dabei auch nicht mehr um Originalzeichnungen oder -blaupausen, sondern lediglich um qualitativ schlechte Kopien auf Mikrofilm, welche den letzten Betriebszustand der jeweiligen Fahrzeuge wiedergeben.